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Einreisebestimmungen für Hunde nach Österreich aus EU-Ländern
Für die private Einreise aus EU-Ländern sind die Einreisebestimmungen für Hunde nach Österreich zu beachten, die den Regeln der EU-Länder folgen. Demnach dürfen Hunde nur nach Österreich einreisen, wenn die durch einen implantierten Mikrochip eindeutig identifiziert werden können.
Außerdem ist für jeden einreisenden Hund einen eigener EU-Heimtierausweis Pflicht, der von einem dafür autorisierten Tierarzt ausgestellt worden sein muss. Dieser enthält Daten zum Hund und die Anschrift der Besitzer. Im EU-Heimtierausweis werden die Impfungen und Untersuchungen des Hundes dokumentiert. Nur wenn daraus eine gültige Tollwutimpfung hervorgeht, darf das Tier die Grenze zu Österreich überqueren. Der Zeitraum der Gültigkeit einer Tollwutimpfung hängt von den Vorgaben des Impfstoffherstellers ab und wird vom Tierarzt im Impfausweis vermerkt.
Beachten Sie bitte, dass nach der Erstimpfung eines Welpen gegen Tollwut etwa 3 bis 4 Wochen vergehen, ehe ein vollständiger Impfschutz aufgebaut wurde. Da Tollwutimpfungen erst ab der 12. Lebenswoche möglich sind, dürfen Welpen erst ab einem Alter von 16 Wochen einreisen. Die früher üblichen Ausnahmen wurden abgeschafft, um den illegalen Welpenhandel einzudämmen.
Bei einer privaten Einreise, unter die auch ein Urlaub mit Hund Österreich fällt, dürfen maximal 5 Hunde bzw. Haustiere nach Österreich verbracht werden.
Leinen- und Maulkorbpflicht
Nicht überall im Land besteht eine Leinen- und Maulkorbpflicht, denn diese zu regeln ist Angelegenheit der einzelner Gemeinden. Dennoch ist es Pflicht, dass Hundebesitzer eine Leine und einen Maulkorb bei der Einreise dabei haben.
Sofern nicht anderes festgelegt, gilt für Österreich:
- Zwang zum Tragen eines Maulkorbs oder Führung des Hundes an der Leinen für Hunde in allen Wohngebieten außerhalb von umzäunten oder abgeschlossenen Grundstücken
- Zwang zum Tragen eines Maulkorbs oder Führung des Hundes an der Leinen im Grünland
- Pflicht zum Tragen eines Maulkorbs und Führen an der Leine in öffentlichen Verkehrsmitteln
- In Hundezonen bzw. Hundefreiauslaufgebieten dürfen Hunde frei laufen.
- Generelles Spielplatz-Verbot für Hunde
Ausnahmen für die Regeln 1 bis 3 gelten für Assistenzhunde sowie Jagd- und Diensthunde im Einsatz.
Aktuelle Bestimmungen finden Sie auf oesterreich.gv.at.
Hundeknigge für Österreich
Verunreinigung durch Hundekot auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und Wohnstraßen sind grundsätzlich zu vermeiden. Sandkisten und Kinderspielplätze sind für Hunde ohnehin Tabuzonen, sodass hier nichts passieren dürfte. Ansonsten besteht eine Verpflichtung zur sofortigen Beseitigung von Hundeexkrementen. Nehmen Sie ausreichend Hunde-Kotbeutel mit, denn nicht überall stehen Tüten-Spender.
Urlauber mit Hund werden bei der Einreise gebeten, ein Dokument zu unterschreiben, indem sie sich bereiterklären, Verschmutzungen ihres Vierbeiners in Österreich selbstständig zu beseitigen und sich an vorhandene Vorschriften, wie Hundeverbot an speziellen Badestränden oder ein Leinenzwang in der Nähe von Schulen, zu halten.
Österreicher sind sehr hundefreundliche Menschen, deshalb ist das Mitführen der Tiere in vielen Restaurants und Cafés auch gestattet. Das Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel mit Hunden ist gegen Bezahlung ebenfalls gestattet. Je nach Gemeinde und Region müssen sich Urlauber mit Hund an Regeln und Vorschriften halten, die sehr unterschiedlich gehalten sind.
Fotos auf der Seite „Einreisebestimmungen für Hunde nach Österreich“: